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Vermögensverwaltung

Was ist
Vermögensverwaltung?

Die bankenunabhängige Vermögensverwaltung funktioniert in einem Dreiecksverhältnis zwischen Kunde, Depotbank und Vermögensverwalter. Die Guthaben und Wertpapiere des Kunden liegen bei einer renommierten Bank auf dessen Namen. Mittels einer speziellen Vollmacht, welche nur Anlagegeschäfte, nicht aber Zahlungen oder Rückzüge erlaubt, bewirtschaftet der Vermögensverwalter das Portfolio des Kunden. Dabei richtet er sich nach der vertraglich vereinbarten Strategie. Er kann aus dem globalen Universum geeigneter Anlagemöglichkeiten schöpfen, unterliegt keinen Interessenkonflikten punkto Produkteplatzierung und Transaktionshäufigkeit. Er handelt ausschliesslich zum Wohle des Kunden.

Unser Vorgehen

Das Vorgehen
auf einen Blick.

<p>Ganzheitliche<br />Betrachtung</p>

Ganzheitliche
Betrachtung

Am Anfang steht eine ganzheitliche Betrachtung des Gesamtvermögens und der familiären und finanziellen Verhältnisse des Kunden. Dabei klären wir die Bedürfnisse sowie die Risiko- und Renditeerwartungen detailliert ab und helfen bei der Wahl der für Sie richtigen Anlagestrategie. Desgleichen beraten wir Sie bei der Bestimmung der geeigneten Depotbank. Banken und Anlageprodukte betrachten wir stets auch mit Blick auf ein optimales Preis-/Leistungsverhältnis.

<p>Detaillierter<br />Anlagevorschlag</p>

Detaillierter
Anlagevorschlag

Ein detaillierter Anlagevorschlag zeigt auf, wie Ihr Portfolio aussehen kann und welche Chancen- und Risiken damit verbunden sind.

<p>Umsetzung der<br />Entscheide</p>

Umsetzung der
Entscheide

Die vom Anlagekomitee getroffenen Entscheide setzen die Portfolio Manager dann in den Kundendepots um. Unsere Wertschriften-Buchhaltung kontrolliert und verbucht sämtliche Transaktionen, welche immer nach dem Vier-Augen-Prinzip ausgeführt werden. Die regelmässige Überprüfung aller Portfolios durch den Compliance Officer sichert zudem die korrekte Umsetzung der vertraglichen Vereinbarung.

<p>Verm&ouml;gensverzeichnis,<br />Performance-Ausweis</p>

Vermögensverzeichnis,
Performance-Ausweis

Quartalsweise (oder auf Wunsch in einem anderen Zeitintervall) erhalten Sie ein übersichtliches, detailliertes Vermögensverzeichnis inklusive Performance-Ausweis sowie den ausführlichen Anlagebericht.

<p>Kompetente<br />Ansprechpartner</p>

Kompetente
Ansprechpartner

Sie werden von einem Ansprechpartner betreut, der über eine reiche Fach- und Lebenserfahrung verfügt und Mitglied der Geschäftsleitung ist. Ein Portfolio Manager und dessen Stellvertreter unterstützen ihn dabei.

Honorar

Die zwei
Honorar-Varianten

Für das Honorar, welches sich jeweils als prozentualer Betrag vom durchschnittlich verwalteten Vermögen bemisst, stehen zwei Varianten zu Auswahl: Fixhonorar und Fixhonorar plus Erfolgsbeteiligung.

Fixhonorar

Vierteljährlich wird das Fixhonorar berechnet. Es bemisst sich als Prozentuale auf dem durchschnittlich investierten Kapital des vergangenen Quartals und wird pro rata temporis berechnet. Die Erfolgsbeteiligung entfällt bei dieser Variante.

Fixhonorar plus Erfolgsbeteiligung

Zusätzlich zum oben erwähnten Fixhonorar wird jährlich ein Erfolgshonorar berechnet. Es beträgt 10% des während des Kalenderjahres erzielten Nettozuwachses (=Zuwachs nach Abzug aller Bankkosten und Fixhonorare), welcher über einer vertraglich definierten Ziel-Rendite liegt. Das Erfolgshonorar entfällt, wenn in früheren Abrechnungsperioden Verluste eingetreten sind. Es wird so lange ausgesetzt, bis die Verluste wieder aufgeholt sind.

Die Konkurrenzanalyse

Konkurrenzanalyse und Konsolidierungen

Gerne analysieren und kommentieren wir für Sie bestehende Depots anderer Anbieter. Unsere Software erlaubt es zudem, verschiedene Depots, auch von unterschiedlichen Banken, zusammenzufassen, um Ihnen einen konsolidierten Gesamtüberblick zu verschaffen.

Häufige Fragen

Häufig
nachgefragt

Wie oft erhalte ich Informationen über den Verlauf der Verwaltung?

Den Rhythmus bestimmen Sie. Ihr Betreuer steht Ihnen immer zur Verfügung. Ein detailliertes Vermögensverzeichnis zusammen mit dem Anlagebericht erhalten Sie im Normalfall quartalsweise, doch können auch andere, individuelle Abmachungen getroffen werden.

Kann ich jederzeit unabhängig von Ihnen Einsicht über mein Konto und Depot nehmen?

Ja, Sie können sich jederzeit selber und ohne unser Wissen und Zutun bei der Bank über Ihre Konto- und die Depotbestände sowie über die Transaktionen informieren. Wenn Sie wünschen, erhalten Sie sämtliche Korrespondenz direkt von der Bank zugesandt.

Kann ich bei Bedarf Geld aus dem Verwaltungsmandat zurückziehen?

Ja, da wir in börsenkotierte oder anderweitig regelmässig handelbare Wertschriften investieren, können bei Bedarf Anlagen rasch ganz oder teilweise veräussert und Geld aus dem Mandat zurückgezogen werden. Um unnötige Kosten zu vermeiden, wäre es aber vorteilhaft, solche Rückzüge wenn möglich frühzeitig anzukündigen.

Kann ich von der Bank eine Zweitmeinung erhalten?

Nein, im Rahmen des Dreieckverhältnisses zwischen Bank, Kunde und externem Vermögensverwalter wird die Bank keine Kommentare oder Meinungen zu den von uns getätigten Investition oder anderen Anlagemöglichkeiten abgeben.

Kann ich bei der Bank auch E-Banking nutzen?

Selbstverständlich. Die von Ihnen genutzten Bankdienstleistungen stehen auch im Rahmen eines Verwaltungsmandats uneingeschränkt zur Verfügung. In einem Vermögensverwaltungsmandat gehen wir aber davon aus, dass Anlagegeschäfte nur durch uns in Auftrag gegeben werden.

Welche Bankkosten fallen an?

Mit den meisten Depotbanken haben wir speziell günstige Konditionen für unsere Kunden ausgehandelt, in deren Genuss Sie kommen. Bei einzelnen Banken kann dies auch eine Pauschalgebühr anstelle der üblichen Depotgebühren und Börsencourtagen sein.

Muss ich die einzelnen Bankbelege selber prüfen?

Nein, das übernehmen wir für Sie. Von sämtlichen Bankbelegen erhalten wir eine Kopie, welche geprüft und in unserer Portfolio-Management-System eingebucht wird.

Wie funktioniert die Honorarabrechnung?

Das Honorar wird quartalsweise pro rata temporis auf dem durchschnittlich investierten Kapital der vergangenen drei Monate berechnet und direkt bei der Bank auf Ihrem Konto belastet.

Wie funktioniert die Erfolgsbeteiligung?

Das Erfolgshonorar wird zusätzlich zum Fixhonorar berechnet. Es beträgt 10% des während des Kalenderjahres erzielten Nettozuwachses (=Zuwachs nach Abzug aller Bankkosten und Fixhonorare), welcher über einer vertraglich definierten Ziel-Rendite liegt. Das Erfolgshonorar entfällt, wenn in früheren Abrechnungsperioden Verluste eingetreten sind. Es wird so lange ausgesetzt, bis die Verluste wieder aufgeholt sind.

Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?

Ein Vermögensverwaltungsmandat untersteht dem Auftragsrecht und kann daher jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden.

Wer kontrolliert, ob bei Ihnen alles rechtens und im Sinne der Kunden zugeht?

Vermögensverwaltungsgesellschaften sowie ihre leitenden Organe und Kundenbetreuer sind registrierungs- und zulassungspflichtig. Wir unterstehen der staatlichen Regulierung und Kontrolle durch die liechtensteinische Finanzmarkt-Aufsicht (FMA), welche sich ihrerseits an den strengen Vorgaben der EU orientiert. Die FMA führt regelmässig Kontrollen bezüglich Einhaltung der Gesetze und Standesregeln durch.

Man liest bisweilen , dass Vermögensverwalter das Geld ihrer Kunden gar nicht anlegen, sondern für eigene Zwecke auf die Seite schaffen. Wie kann ich das verhindern?

Ihr Geld liegt nicht bei uns, sondern auf Ihren Namen bei einer renommierten Depotbank, wo Sie sich jederzeit selbständig über Stand und Transaktionen informieren können. Die spezielle Vermögensverwalter-Vollmacht erlaubt einem Vermögensverwalter nur Börsen- und Devisentransaktionen innerhalb Ihrer Bankbeziehung. Zahlungen und Rückzüge, mit Ausnahme des Honorars, können von uns nicht ausgeführt werden. Zudem wird unsere Tätigkeit von der FMA überwacht.