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Rechtliche Hinweise/Disclaimer

Aufsichtsbehörden: Salmann Investment Management AG, Vaduz ist ein von der FMA - Finanzmarktaufsicht Liechtenstein beaufsichtigter und lizenzierter Vermögensverwalter. Als Mitglied im Verein unabhängiger Vermögensverwalter in Liechtenstein, kurz VuVL, sind wir zudem an dessen Standesrichtlinien gebunden, welche unter www.vuvl.li abgerufen werden können.

Salmann Investment Management AG ist angeschlossener Teilnehmer am Anlegerentschädigungssystem, welches durch die Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs-Stiftung SV (FL-0002.039.614-1) (kurz EAS) betrieben wird und EU-Recht entspricht. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stiftung unter www.eas-liechtenstein.li erhältlich.

Angebotsbeschränkung: Die auf der Salmann-Webseite publizierten Informationen begründen weder eine Aufforderung noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Erwerb oder Verkauf von Anlageinstrumenten oder Tätigung sonstiger Transaktionen.

Der Inhalt dieser Webseite ist nicht für Personen bestimmt, die einer Rechtsordnung unterstehen, die die Publikation bzw. den Zugang zur Salmann-Webseite verbietet (aufgrund der Nationalität der betreffenden Person, ihres Wohnsitzes oder aus anderen Gründen). Personen, auf die solche Einschränkungen zutreffen, ist der Zugriff auf die Salmann-Webseite nicht gestattet.

Keine Gewähr: Die vorliegenden Informationen werden von Salmann unter grösster Sorgfalt zusammengestellt. Salmann übernimmt jedoch keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität der auf den Webseiten enthaltenen Informationen. Der Inhalt der Webseiten kann jederzeit und ohne vorherige Ankündigungen geändert werden. Die Informationen auf den Webseiten stellen keine Entscheidungshilfen dar. Bei Anlageentscheiden lassen Sie sich bitte von qualifizierten Personen beraten.

Risiko / Warnung: Der Wert von Investitionen kann steigen oder fallen. Die zukünftige Performance von Investitionen kann nicht aus der vergangenen Kursentwicklung abgeleitet werden. Anlagen in Fremdwährungen unterliegen zusätzlich Währungsschwankungen. Anlagen mit hoher Volatilität können hohen Kursschwankungen ausgesetzt sein. Die Erhaltung des investierten Kapitals kann somit nicht garantiert werden.

Haftungsausschluss: Salmann haftet in keinem Fall (Fahrlässigkeit eingeschlossen) für Verluste oder Schäden (speziell direkte und Folgeschäden) irgendwelcher Art, die aus oder im Zusammenhang mit einem Zugriff auf die Benutzung oder der Abfrage der Salmann-Webseite oder darin enthaltener Verknüpfungen mit Webseiten Dritter entstehen könnten.

Aussergerichtliche Schlichtungsstelle: Die aussergerichtliche Schlichtungsstelle ist zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Kunden und

- Banken,
- Wertpapierfirmen,
- Vermögensverwaltungsgesellschaften und
- Zahlungsdienstleistern

Die Schlichtungsstelle besteht aus der Schlichtungsperson. Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Wolff für die Periode vom 1. November 2009 bis 31. Dezember 2025 als Schlichtungsperson bestellt. Die Schlichtungsstelle kann unter folgender Adresse kontaktiert werden:

Dr. Peter Wolff
Landstrasse 60
P.O. Box 343
9490 Vaduz
E-Mail: wolff@wgp-law.li

Aussergerichtliche Schlichtungsstelle im Zusammenhang mit dem schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG): 

Die Ombudsstelle für Vermögensverwalter mit Domizil in Liechtenstein, die Mitglieder des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter in Liechtenstein (VuVL) sind, und die Kunden in der Schweiz haben oder in anderer Weise vom Anwendungsbereich des FIDLEG betroffen sind, ist hier zu erreichen: 

Aussergerichtliche Schlichtungsstelle für Finanzdienstleistungen im Fürstentum Liechtenstein, Dr. Peter Wolff, c/o PricewaterhouseCoopersAG, Birchstrasse 160, 8050 Zürich
www.schlichtungsstelle.li

Stelle für Kundenbeschwerden: Herr René Frank ist für das Beschwerdenmanagement der Salmann Investment Management AG zuständig. Allfällige Beschwerden sind an ihn weiterzuleiten und werden von ihm bearbeitet.

Email-Kommunikation: Die Email-Kommunikation mit Salmann findet derzeit offen und unverschlüsselt statt. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass gesendete Daten von Dritten eingesehen und Kontaktaufnahmen zu unserer Firma nachvollzogen werden können. Zudem zirkulieren die Daten unter Umständen grenzüberschreitend, selbst wenn sich Sender und Empfänger im gleichen Staat befinden.

Die Diskretion bei der Kommunikation via Email ist somit nicht immer ausreichend gewährleistet. Wir bitten Sie daher, von der Übermittlung von Kundendaten und Aufträgen über dieses Medium abzusehen.

Per Email übermittelte Kundenaufträge werden durch Salmann nicht ausgeführt.

Mitwirkungs-Pflicht an der Shareholder Rights Directive II (SRD II)

1. Basisinformationen zur Shareholder Rights Directive II (SRD II)

Was ist das Ziel der SRD II?
Die Shareholder Rights Directive II (SRD II) ist eine Richtlinie der Europäischen Union über Aktionärsrechte, welche die Corporate Governance von börsennotierten Gesellschaften mit Sitz in der EU oder im EWR stärken soll. Neben einer wirksameren Einbindung der Aktionäre in die Gesellschaft steht insbesondere die Erleichterung der Ausübung von Aktionärsrechten im Vordergrund sowie den Zugang zu Informationen der Gesellschaft in grenzüberschreitenden Konstellationen zu verbessern.

Was bedeutet die SRD II für Finanzintermediäre, wer ist betroffen?
Die SRD II enthält Vorschriften für Finanzintermediäre, die mit der Verwahrung/Verwaltung von Wertpapieren oder Führung von Wertpapierkonten im Namen der relevanten Aktionäre (oder anderen Intermediären) betraut sind. Entscheidend hierfür sind der Sitz und die Zulassung des Emittenten in der EU/EWR sowie dass deren Aktien an einem im EU-/EWR-Raum regulierten Markt gehandelt werden.

Die Intermediäre (wie zum Beispiel die Salmann Investment Management AG) werden mit der SRD II verpflichtet, die Übermittlung von Informationen entlang der Verwahrkette sicherzustellen, um zwischen der Gesellschaft und dem Aktionär die Ausübung der Aktionärsrechte zu erleichtern.

2. Erklärung der Salmann Investment Management AG zur Shareholder Rights Directive II (SRD II)
Die Salmann Investment Management AG fällt unter den Begriff „Vermögensverwalter“ nach Art. 367a Ziff. 3 des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von Art. 367h PGR zu beschreiben. Die Mitwirkungspolitik der Salmann Investment Management AG formuliert sich wie folgt:

- Die Salmann Investment Management AG übt keine Aktionärsrechte i.S.v. Art. 367h Abs. 1
  Ziff. 1 und 4 PGR aus, die auf einer Mitwirkung in den Gesellschaften basieren, in welche
  die Salmann Investment Management AG im Rahmen von Vermögensverwaltungsmandaten
  investiert hat. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Generalversammlungen von
  Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil
  sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.

- Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von Art. 367h
  Abs. 1 Ziff. 2 PGR erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten
  Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.

- Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der
  Gesellschaften im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 3 PGR findet nicht statt.

- Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 5 und 6
  PGR findet nicht statt.

- Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 7 PGR erfolgt
  eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
  und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.

- Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von
  Art. 367h Abs. 2 PGR erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht
  erfolgt.

- Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 3
  PGR erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.


Salmann Investment Management AG